Wir erstellen für Sie projektspezifische ganzheitliche Brandschutzkonzepte mit Brandschutzplänen für Neubauten, Bestandsgebäude und denkmalgeschützte Gebäude aller Gebäudeklassen – sowohl für Regelbauten mit Wohn- oder Verwaltungsnutzung als auch für Sonderbauten wie zum Beispiel Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Beherbergungsstätten, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, Industriebauten, Hochhäuser, Schulen, Kindergärten oder sonstige.
Ein Brandschutzkonzept kann dabei als bautechnischer Nachweis im Genehmigungsverfahren Ihres Bau- oder Umbauprojektes dienen. Wir beraten Sie hierfür nach einer schutzzielorientierten Betrachtung des Gebäudes zur Festlegung möglicher Kompensationsmaßnahmen bei bauordnungsrechtlichen Abweichungen und legen diese gemeinsam mit Ihnen fest.
Die Genehmigungsphase schließt mit Vorliegen des Baubescheids ab und das genehmigte Brandschutzkonzept dient dann als Grundlage für die Bauausführung und spätere Abnahme einschließlich Konformitätsbescheinigung.